BarrierefreiheitDigitale Barrierefreiheit: Ablauf des Fristtermins für alte Webangebote zum 30.09.
Am 30. September läuft die Frist der BayEGovV aus, die vorgibt, bis wann alte Webauftritte, Webanwendungen und Dokumente aus Büroanwendungen (u.a. PDFs), welche bereits vor dem 30. September 2018 veröffentlicht wurden, barrierefrei sein müssen. Neue Webauftritte, Webanwendungen und digitale Dokumente müssen bereits seit 2 Jahren dieser Gesetzesvorschrift folgen. In Bayern wurde eine Aufsichtsbehörde am Landesamt […]Am 30. September läuft die Frist der BayEGovV aus, die vorgibt, bis wann alte Webauftritte, Webanwendungen und Dokumente aus Büroanwendungen (u.a. PDFs), welche bereits vor dem 30. September 2018 veröffentlicht wurden, barrierefrei sein müssen. Neue Webauftritte, Webanwendungen und digitale Dokumente müssen bereits seit 2 Jahren dieser Gesetzesvorschrift folgen. In Bayern wurde eine Aufsichtsbehörde am Landesamt […]